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Soldaten & Unteroffiziere
Entlassung aus der Militärdienstpflicht 2017
Vom 19. bis 29. September 2017 werden die Armeeangehörigen (Sdt, Gfr, Uof) der Jahrgänge 1983 bis 1987 in der Kaserne Reppischtal feierlich aus der Militärdienstpflicht entlassen. Die Rückgabe der Ausrüstung führt das Armeelogistikcenter Hinwil vor Ort durch.

Sold und Erwerbsersatz
Gemäss Art. 12 der Verordnung über die Verwaltung der Armee (VBVA; SR 510.30) wird für die Teilnahme an der Entlassungsinspektion kein Sold und kein Erwerbsersatz (EO) ausgerichtet. Die Entlassungsinspektion ist ein Amtstermin und gemäss Art. 324a des Obligationenrechts muss dem Arbeitnehmer für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht die Zeit gewährt und Lohn entrichtet werden.
Übernahme des Sturmgewehrs ins Eigentum bei Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Armeeangehörige erhalten bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht das Sturmgewehr zu Eigentum, wenn sie in den letzten drei Jahren zweimal das Obligatorische Bundes-programm UND zweimal das Feldschiessen absolviert haben.
Zusätzlich muss für die Überlassung der Waffe zu Eigentum ein gültiger Waffenerwerbs-schein vorgewiesen werden. Das Gesuch reichen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung ein.
- Flyer Wehrmännerentlassung 2017 (PDF, 1 MB)
- Information für den Arbeitgeber (PDF, 43 kB)
- Umfrageresultate Wehrmännerentlassung 2013 (PDF, 8 MB)
- Dispensations-/Verschiebungsgesuch Entlassungsinspektion
Weitere Informationen
Kontakt
Militärverwaltung - Kreiskommando
des Kantons Zürich
Bereich Kontrollwesen
Uetlibergstr. 113
Postfach
8090 Zürich
Telefon 043 259 71 10
E-Mail kss@amz.zh.ch
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 07:30 - 16:30 |
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