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Einsatzmaterial Zivilschutz
Persönliche Ausrüstung AdZS
Bekleidungskonzept
Bei Wegzug aus dem Kanton oder Entlassung aus dem Zivilschutzdienst ist die persönliche Ausrüstung (PA) derjenigen Zivilschutzorganisation, in der zuletzt Dienst geleistet
wurde, abzugeben. Das Kantonale Zeughaus Zürich (ZGH) nimmt keine PA entgegen.
Das neu überarbeitete Bekleidungskonzept regelt die Abläufe und Verantwortlichkeiten rund um die persönliche Ausrüstung (PA) der AdZS.
Das unten stehende Merkblatt soll den AdZS Hilfestellung im Umgang mit der PA geben.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Militär und Zivilschutz Kanton Zürich
Abteilung Zivilschutz
Niederfeldstrasse 3
8450
Andelfingen